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Im Mittelalter hatten sich viele Wälder also schon zum »Forst« gewandelt. Wir verstehen heute unter einem Forst ein Waldstück, das wirtschaftlich genutzt und gleichzeitig gepflegt wird. Diese Bedeutung hatte der Begriff im frühen Mittelalter allerdings noch nicht; er meinte, weitaus vornehmer, einen Wald, der mit fürstlichem oder königlichem Bann belegt war. Im 6. Jahrhundert - noch wurden in Deutschland christliche Missionare hingerichtet, weil sie gegen die germanischen Götter predigten - tauchte zum erstenmal in Urkunden dieses Wort »Foresta« oder »Forestis« als Bezeichnung für die Königswälder auf. Woher es stammt, ist nicht so recht geklärt; möglicherweise kommt es direkt von den Germanen. Bei ihnen hieß die Föhre »Foraha« - mit »Forhist« bezeichnete man den Föhrenwald.
Diese königlichen Forste waren aber auch die ersten Wälder, in denen das betrieben wurde, was man heute »Forstwirtschaft« nennt. Sie wurden - vor allem der Jagd zuliebe - in einen ordentlichen Zustand gebracht. Das war die eine, positive Seite dieser Entwicklung. Die andere, peinliche: der Bann, der auf dem Forst lag, konnte jedem, der ihn nicht achtete, sehr unangenehm werden. Wer ihn brach, wurde schwer bestraft, er wurde »verbannt«. Ja, mehr noch: gegen Ende des 9. Jahrhunderts - bei den Nachfolgern Karls des Großen - konnte sogar eine ganze Landschaft mit Wäldern, Wiesen und Dörfern zum »Forst« erklärt werden.
In solchen Fällen wurde es für die Bewohner kompliziert. Überall galt das königliche oder fürstliche Jagdrecht, alle Freiheiten waren eingeschränkt, jeder Schritt konnte strafbar sein. So war es nicht nur in Deutschland; in England galt Ähnliches. Und das ganze Vergehen des Volkshelden Robin Hood bestand anfänglich darin, dass er im Wald von Sherwood gegen diese unerträglichen Zustände anging. Vollends schlimm wurde es, als im 13. Jahrhundert Kaiser Friedrich IL, um bei den deutschen Fürsten gut Wetter zu machen, mit anderen Privilegien auch das Recht verlieh, selbständig einen Wildbann zu verhängen. Alsbald legte jeder Adlige, der irgendwo jagen wollte, einfach Beschlag auf den Wald, der ihm gefiel. Zwar bedeutete der Bann damals noch nicht, dass der Wald dem Jagdherrn mit allem Drum und Dran gehörte, aber praktisch lief es auf dasselbe hinaus. Dieser feudale Jagdbann führte geradewegs - zum Teil durch die lukrative Verpfändung von Jagdrechten an reiche Kaufleute - zum Privatwaldbesitz . Zwar räumte der Bann dem Jagdherrn nicht nur Rechte ein - es gab auch Pflichten. So war von Jahr zu Jahr genau vorgeschrieben, welche Teile des herrschaftlichen Bannwaldes den Bauern als Weide und fürs Schlagen von Brennholz kostenlos zur Verfügung stehen mussten. Doch für das Bauholz gab es keine Regelung; viele der hohen Herren verkauften es den Städten.