Der deutsche Wald kann mehr als rauschen

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Wildparks und Gehege

Der Wald - Heimat der Tiere

Kapitel in: Wildparks und Gehege

Regeln zur Naturbeobachtung

Sie gelten für alle Naturbeobachter - die zehn Grundregeln, die der Deutsche Bund für Vogelschutz aufgestellt hat.

1. Naturschutz ist wichtiger als Naturerlebnis
Sowohl in der allgemein zugänglichen Landschaft als auch in Schutzgebieten gibt es viel zu beobachten, ohne dass Wege verlassen, Tiere gestört oder empfindliche Pflanzen zertreten werden müssen. Wo immer man Wege verlässt, sollte man bedenken, ob und in welchem Maße Beeinträchtigungen vertretbar sind.

2. Im Zweifel nicht zu nahe
Spezialisten wissen, bis auf welche Entfernung man sich - beispielsweise brütenden Vögeln - nähern kann, welche Distanz Tiere dulden. Dieses Spezialwissen fehlt den meisten Beobachtern. Gerade in ökologisch wertvollen Schutzgebieten, beim Beobachten seltener Arten und in der Nähe von Fortpflanzungsstätten bedrohter Arten sollten Besucher selbstkritisch und im Zweifel zurückhaltend sein - zumal die Bundesartenschutzverordnung die Beobachtung gefährdeter Arten einschränkt.

3. Verbote und Schutzverordnungen gelten für alle
Fast jeder Reservatsleiter eines gut zugänglichen Naturschutzgebiets kennt die Klage über Uneinsichtige, welche glauben, sie könnten Schutzgebiete trotz Verbots betreten oder dort die Wege verlassen, weil sie Mitglied in einem Naturschutzverband sind. Doch dadurch erwirbt man keine Vorrechte; jedes Mitglied ist vielmehr verpflichtet, sich strikt an Verbote oder Schutzverordnungen zu halten. Das gilt sowohl für staatseigene als auch für private Reservate.

4. Naturschützer müssen Vorbilder sein
Wer Mitglied in einem Naturschutzverband ist, muss sich sowohl im Reservat als auch in der freien Landschaft vorbildlich im Sinne des Naturschutzes verhalten. Dazu gehört nicht nur, dass er Verbote und Schutzverordnungen beachtet, sondern es ist auch alles zu unterlassen, was Tiere stören oder Pflanzen schädigen könnte. Vielmehr sind andere Naturbeobachter zu ermahnen, wenn sie im Begriff sind, Tiere oder Pflanzen zu beeinträchtigen.

5. Fremde Flächen nur mit Erlaubnis betreten
Naturbeobachter machen sich zu Recht unbeliebt und schaden dem Naturschutz, wenn sie fremde Flächen ohne Erlaubnis betreten. In jedem Fall sollte vor dem Betreten der Grundstücke die Erlaubnis des Besitzers oder des zuständigen Forstamts eingeholt werden.

6. Besuche von Schutzgebieten rechtzeitig vorbereiten
Das illegale Eindringen von Beobachtern in Schutzgebiete ist oft auf schlechte Planung zurückzuführen. Wer ein Schutzgebiet aufsuchen will, sollte rechtzeitig die zuständigen Stellen benachrichtigen und sich erkundigen, ob ein Besuch überhaupt möglich ist, zu welcher Jahreszeit ein Besuch sinnvoll ist, an welchen Stellen ohne Störungen beobachtet werden kann, ob eventuell eine Führung vereinbart werden kann.

7. Seltene Beobachtungen vertraulich behandeln
Eine seltene Tierart, über deren Erscheinen in einem neuen Revier in allen Zeitungen berichtet wird, bleibt nicht ungestört. Wer zufällig etwas Seltenes beobachtet, sollte dies nicht an die große Glocke hängen, sondern lediglich den zuständigen Naturschutzverband unterrichten. Von dort wird diese Mitteilung an die jeweiligen Arbeitsgemeinschaften oder an damit befasste Fachleute weitergeleitet.

8. Beobachtungen aufzeichnen und weiterleiten
Manche ökologisch wertvollen Gebiete konnten nicht unter Schutz gestellt werden, weil eine wissenschaftlich fundierte Begründung fehlte. Wer ausführliche Beobachtungen in wichtigen Gebieten macht, der sollte sie an die zuständigen Bearbeiter der Naturschutzverbände weitergeben.

9. Rücksicht auf die Natur - besonders im Ausland
Der Massentourismus hat an den deutschen Küsten, am Bodensee und in den Alpen, aber auch im Ausland großen Schaden angerichtet. Mancher Naturfreund scheut sich, Reisen in Gebiete zu unternehmen, in denen seltene und geschützte Tiere oder Pflanzen leben. Doch können solche Reisen durchaus naturschutzgerecht durchgeführt werden, ohne dass davon Beeinträchtigungen für die Natur ausgehen. Wer zu einer naturkundlichen Tour ins Ausland reist, sollte nicht nur alle im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen genau einhalten, sondern sich auch so verhalten, wie er das als rücksichtsvoller Naturfreund in seiner Heimat tun würde. Er wird auf das eine oder andere Erlebnis verzichten müssen, darf dann aber sicher sein, dass seine Art des Reisens die Naturparadiese der Welt nicht beeinträchtigt.

10. Der gute Fotograf ist rücksichtsvoll
Jeder Fotograf wird versuchen, sich Tieren dichter zu nähern, als die meisten Beobachter es tun. Das Fotografieren von Vögeln am Nest ist dabei grundsätzlich abzulehnen, weil entsprechende Aufnahmen von fast allen europäischen Vogelarten bereits existieren und der Wert solcher Bilder in keinem Verhältnis zur Gefährdung der Brut steht. Verantwortungsvolle Redaktionen verwenden heute ohnehin vorhandene Archivfotos mit Nestaufnahmen. Aktuelle Nestaufnahmen sind lediglich im Zusammenhang mit wissenschaftlichen zoologischen Untersuchungen legitim. Auch an Rast- und Nahrungsplätzen können Fotografen erhebliche Störungen verursachen. Es ist deshalb bei seltenen Arten verboten. Im Zweifelsfall verzichte man auf die Aufnahmen, damit die Tiere nicht beunruhigt oder geschädigt werden.


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